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Vorsorgerecht / Patientenverfügung

Häufig geschieht es völlig unerwartet, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können.

Eine für diesen Fall dann häufig folgende Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht stellt immer einen schwerwiegenden Eingriff in Ihr Selbstbestimmungsrecht dar.

Infolgedessen ist es für Sie von entscheidender Bedeutung, die Einrichtung einer solchen Betreuung durch eine Vorsorgeregelung (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) entbehrlich zu machen und dadurch den Staat und damit fremde Personen aus Ihrem Leben herauszuhalten.

Im Falle des Vorliegens einer wirksamen und inhaltlich umfassenden Vorsorgevollmacht ist eine Betreuung grundsätzlich nicht erforderlich.

Mit einer individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Patientenverfügung können Sie Einfluss auf eine in der Zukunft liegende medizinische Behandlung oder auch einen Behandlungsabbruch für den Fall nehmen, dass Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr entscheidungs- oder einwilligungsfähig sind.

Auch in diesem Fall bewahren Sie ihr Selbstbestimmungsrecht gegenüber den Sie behandelnden Ärzten und geben Ihren Vertrauenspersonen das notwendige Instrumentarium an die Hand, Ihren Willen auch bezüglich der Einhaltung der Grenzen einer von Ihnen gewünschten Heilbehandlung gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Nur durch eine auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmte und umfassende Vorsorgeregelung tragen Sie dafür Sorge, im Bedarfsfall ein weiterhin selbstbestimmtes und von Ihren persönlichen Wertvorstellungen geprägtes Leben zu führen.


Wir sind unter anderem für Sie tätig:

  • bei der Anfertigung Ihrer individuellen General- bzw. Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag, Patientenverfügung
  • Vertretung von Betroffenen oder Angehörigen in betreuungsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Betreuer bzw. dem Betreuungsgericht
  • Vertretung von Betreuern
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen, welche im Zusammenhang mit einer General- bzw. Vorsorgevollmacht stehen.

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