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Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer

Wir beraten in sämtlichen Belangen hinsichtlich der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer.

Unsere Beratung bezieht sich sowohl auf die planerische bzw. gestalterische Phase vor der Schenkung und dem Erbfall als auch auf die Phase nach der Schenkung bzw. dem Erbfall.

Vor dem Erbfall geht es -unter Berücksichtigung der sonstigen Planungsziele-, wie einer hinreichenden Versorgung, einer gerechten Vermögensaufteilung sowie dem Erhalt des Familienfriedens, insbesondere um die Vermeidung unnötiger Steuern.

Nach dem Erbfall bzw. der Schenkung steht vor allem die steuerlich korrekte Abwicklung im Vordergrund. Ferner sind auch die einschlägigen Behaltensfristen zu überwachen.

Wir unterstützen Sie in diesem Zusammenhang insbesondere bei:

  • der Gestaltung von Schenkungs- und Erbverträgen
  • Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Testamenten
  • Steuererklärungen
  • Einspruchsverfahren
  • Gerichtsverfahren
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Wir sind tätig für:

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Anschrift
Rudolf & Kollegen®
Hauptstraße 18
74918 Angelbachtal

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag:
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Mittwoch und Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr

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