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ERBRECHT PflichtteilsrechtDer Pflichtteil steht dem Ehegatten und den Abkömmlingen, also den Kindern zu. Sind keine Kinder vorhanden, sind auch die Eltern pflichtteilsberechtigt. Geschwister sind jedoch nie pflichtteilsberechtigt. Aber das wussten Sie wahrscheinlich bereits!? Sie wollen wissen:
Oder geht es Ihnen darum,
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen und im Pflichtteilsprozess. Wie kaum ein anderer Prozess erfordert der Pflichtteilsprozess neben rechtlichen Kenntnisse eine durchdachte (Prozess-)Taktik. Vielfach entscheidet sich hierdurch Sieg oder Niederlage. Als Fachanwälte für Erbrecht verfügen unsere Rechtsanwälte über das notwendige Wissen und die erforderliche Erfahrung, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten. |