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ERBRECHT PatientenverfügungSie wollen selbst entscheiden, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden.
Der Fall der US-Amerikanerin, die jahrelang im Wachkoma lag, ist uns noch allen gegenwärtig: Auf Wunsch Ihres Mannes und nach mehreren Gerichtsbeschlüssen wurde die Ernährung der Frau eingestellt, sie verhungerte und starb schließlich aufgrund mangelnder Ernährung. Mit einer Patientenverfügung hätten die Gerichtsprozesse und die quälenden Fragen und Sorgen für die Familie und den Mann verhindert werden können. Eine Patientenverfügung gehört bei einer guten Nachlassgestaltung "mit dazu". Ebenso wie die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung, das Testament u.a. ist sie ein Baustein im Rahmen der umfassenden Gestaltung. Eine Patientenverfügung sollte daher auch niemals nach "Schema F" gefertigt werden. Natürlich können Sie im Internet Vordrucke herunterladen und verwenden: Es gibt sicherlich über 100 verschiedene Formulare. Ein solche Erklärung zu übernehmen wäre aber ebenso, als wenn Sie ohne hinzusehen im Bekleidungsgeschäft eine Hose aus dem Regal nehmen, bezahlen und hoffen, dass Sie zu Hause feststellen, dass es eine Hose nach Ihrem Gefallen und in Ihrer Größe ist. Vertrauen Sie der langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte: Sie beraten Sie bei der Fertigung einer Patientenverfügung. Unsere Anwälte sind Vorsorgeanwälte und verfügen über umfassende Kenntnisse im Bereich des Vorsorgerechts. |